Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 27.05.2005

Rechtsprechung
   BGH, 15.06.2005 - XII ZR 291/01   

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https://dejure.org/2005,1591
BGH, 15.06.2005 - XII ZR 291/01 (https://dejure.org/2005,1591)
BGH, Entscheidung vom 15.06.2005 - XII ZR 291/01 (https://dejure.org/2005,1591)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 2005 - XII ZR 291/01 (https://dejure.org/2005,1591)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Zur Frage der Verwirkung des Rechts zur fristlosen Kündigung bei zunächst hingenommenem, aber weiter auflaufendem Rückstand mit einem Teil des Mietzinses (hier: Mehrwertsteuer).

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwirkung des Rechts zur fristlosen Kündigung wegen Rückstandes eines Teils des Mietzinses; Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung eines Mietverhältnisses; Aspekt des Vertrauentatbestandes im Rahmen der Prüfung einer Verwirkung eines Rechts

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges bei zunächst hingenommenem Mietrückstand

  • Judicialis

    BGB § 242 Cc; ; BGB § 543 Abs. 2 Nr. 3 n.F.; ; BGB § 554 Abs. 1 Satz 1 a.F.

  • ra.de
  • RA Kotz

    Mietverhältniskündigung (fristlose) wegen zunächst hingenommenen Mietrückstand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer fristlos4en Kündigung des Mietverhältnisses bei auflaufenden Rückständen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwirkung des Rechts zur fristlosen Kündigung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Angekündigte Mehrwertsteuer bei einem Mietverhältnis muss gezahlt werden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Androhung der fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs nötig! (IBR 2006, 1179)

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2775
  • MDR 2006, 86
  • NZM 2005, 703
  • ZMR 2005, 776
  • WM 2005, 2155
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Dessau-Roßlau, 29.12.2016 - 5 S 141/16

    Wohnraummiete: Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs;

    Oder der Vermieter könnte allein aufgrund einer Betriebskostenabrechnung fristlos kündigen, wenn er es im Laufe des Abrechnungsjahres verabsäumt hat, innerhalb angemessener Frist (vgl. BGH, Urteil vom 15.06.2005 - XII ZR 291/01-, NJW 05, 2775) aufgrund einzelner ausstehender Nebenkostenvorauszahlungen zu kündigen, und so das Erfordernis der "Angemessenheit" der Frist umgehen.
  • OLG Frankfurt, 10.08.2007 - 2 U 229/06

    Pachtvertrag für Gewerberäume und Freiflächen zum Betrieb eines "Event-Clubs":

    Zwar kann die Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB eine unzulässige Rechtsausübung darstellen und als verwirkt angesehen werden, wenn sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist ausgeübt wird (vgl. BGH NJW 05, 2775).
  • LG Berlin, 14.08.2012 - 29 O 297/11

    Gewerberaummiete- formularmäßige Beschränkung der Aufrechnung zulässig?

    Die Kündigung war innerhalb einer angemessenen Frist (§ 314 Abs. 3 BGB) ausgeübt worden bzw. nicht verwirkt, da es insofern auf die Kenntnis der Klägerin ankommt (vgl. dazu BGH NJW 2005, 2775; Palandt - Weidenkaff, a.a.O. § 543 Rdn. 45).
  • AG Bernau, 08.12.2009 - 10 C 248/09

    Wohnraummiete: Fristlose Kündigung wegen unpünktlicher Mietzinszahlungen bei

    Es ist dem Vermieter ebenfalls nicht die Grundregel bei fristloser Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses anzulasten, dass wer mehrere Monate mit der fristlosen Kündigung abwartet, offenbar nicht darunter leidet und daher sein Kündigungsrecht verwirkt hat (BGH NJW 2005, 2775).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.05.2005 - 1 U 72/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2762
OLG Köln, 27.05.2005 - 1 U 72/04 (https://dejure.org/2005,2762)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.05.2005 - 1 U 72/04 (https://dejure.org/2005,2762)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Mai 2005 - 1 U 72/04 (https://dejure.org/2005,2762)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermietung von Praxisräumen: Konkurrenzschutz zwischen Rechtsanwälte; Grundlage für den Schutz vor Konkurrenten bei der Vermietung von Praxisräumen an Angehörige der freien Berufe; Ausnahmen des Konkurrenzschutzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1680
  • MDR 2006, 86
  • NZM 2005, 866
  • ZMR 2005, 861
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 11.01.2012 - XII ZR 40/10

    Ergänzende Vertragsauslegung: Konkurrenzschutzklausel im Gewerberaummietvertrag

    Maßgeblich für die Prüfung, ob der Mietvertrag eine ausfüllungsbedürftige Regelungslücke enthält, ist, welchen Umfang an Konkurrenzschutz die Klägerin bei Abschluss des Mietvertrags erwarten konnte (vgl. OLG Köln NZM 2005, 866; OLG Hamm ZMR 1997, 581, 582).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2008 - 10 U 8/08

    Gewerberaummietrecht - Kann Mieter Abschlagszahlungen voll zurückfordern?

    Die Aufrechnung des Beklagten scheitert auch nicht an dem in § 8 Nr. 1 MV in zulässiger Weise vereinbarten (vgl. Senat, Urt. v. 8.6.2006, I-10 U 159/05, Urt. v. 30.3.2006, I-10 U 132/05; Urt. v. 10.3.2005, GuT 2005, 157 = NZM 2005, 667; Urt. v. 31.7.2003, 10 U 116/02; Urt. v. 6.3.2002, 10 U 160/02; Urt. v. 4.6.1998, 10 U 107/97, rk.
  • OLG Dresden, 04.05.2016 - 5 U 1286/09

    Rechte des Mieters von Gewerberäumen bei einer vertragswidrigen

    Nachdem dem den Konkurrenzschutz beherrschenden Prioritätsprinzip (vgl. OLG Köln, Urteil vom 27.05.2005, 1 U 72/04, NZM 2005, 866) genießt der Kläger demnach Konkurrenzschutz vor den dargestellten Behandlungen der Gemeinschaftspraxis an den Stütz- und Bewegungsorganen.
  • OLG Düsseldorf, 07.09.2006 - 10 U 30/06

    Außerordentliche Beendigung eines Mietverhältnisses: Mietrückstand,

    Soweit der Beklagte sich auf angebliche Überzahlungen (wegen fehlerhafter Mieterhöhung und Mängeln der Mietsache) für die Zeit von 1995 bis 2002 aus dem vor der Novation bestehenden Mietverhältnis beruft, handelt es sich zum einen materiell-rechtlich um eine Aufrechnung, die, da bestritten, an dem in § 10 des schriftlichen Mietvertrags vom 17.1.2003 in zulässiger Weise vereinbarten (vgl. Senat, Urt. v. 8.6.2006, I-10 U 159/05, Urt. v. 30.3.2006, I-10 U 132/05; Urt. v. 10.3.2005, GuT 2005, 157 = NZM 2005, 667; Urt. v. 31.7.2003, 10 U 116/02; Urt. v. 6.3.2002, 10 U 160/02; Urt. v. 4.6.1998, 10 U 107/97, rechtskräftig gemäß Nichtannahmebeschl. V. 29.11.2000, XII ZR 201/98) und auch nach Vertragsbeendigung und Rückgabe der Mietsache weitergeltenden (vgl. BGH, WM 2000, 240; Senat, WuM 2000, 678; OLG Dresden, OLGR 1995, 67) vertraglichen Aufrechnungsverbot scheitert.
  • OLG Dresden, 20.07.2010 - 5 U 1286/09

    Gewerberaum; Konkurrenzschutz; Mangel

    Nachdem dem den Konkurrenzschutz beherrschenden Prioritätsprinzip (vgl. OLG Köln, Urteil vom 27.05.2005, 1 U 72/04, NZM 2005, 866) genießt der Kläger demnach Konkurrenzschutz vor den dargestellten Behandlungen der Gemeinschaftspraxis an den Stütz- und Bewegungsorganen.
  • OLG Karlsruhe, 07.03.2008 - 19 W 4/08

    Selbstständiges Beweisverfahren: Voraussetzungen einer Kostenentscheidung

    Die Ratio der Entscheidung des BGH (NJW-RR 2005, 1680) trifft daher auf eine bloß hilfsweise Aufrechnung nicht zu.
  • OLG Hamm, 28.06.2011 - 7 U 54/10

    Mietrechtsstreit des ehemaligen Notars Dr. N. entschieden

    Dieser vertragsimmanente Konkurrenzschutz gilt auch für die Vermietung von Praxisräumen an Angehörige freier Berufe (BGH NJW 1978, 585; OLG Köln, NZM 2005, 866).
  • OLG Brandenburg, 26.05.2010 - 3 U 101/09

    Gewerberaummiete: Vertragsimmanenter Konkurrenzschutz bei nachträglicher

    Regelmäßig kann Konkurrenzschutz nur der zuerst vorhandene im Verhältnis zu einem hinzukommenden Mieter beanspruchen (OLG Köln, NJW-RR 1998, S. 1017; MDR 2006, S. 86; OLG Frankfurt, NZM 2004, S. 706, Eisenschmidt, aaO, Rn. 545; Wolf/Eckert/Ball, aaO, Rn. 726, 731).

    Vielmehr ist in einem solchen Fall nachträglicher Angebotserweiterung darauf abzustellen, ob und inwieweit der neue Mieter bei Abschluss seines Mietvertrages mit Veränderungen und Erweiterungen des Angebots bereits vorhandener Mieter rechnen konnte und musste (vgl. etwa OLG Köln, NJW-RR 1998, S. 1017; MDR 2006, S. 86; OLG Frankfurt, NZM 2004, S. 706).

  • LG Dortmund, 30.04.2010 - 3 O 99/08

    Zahlungsbegehren ausstehender Mietforderungen; Akzessorische Haftung der

    Maßgebend sind insoweit zunächst Prioritätsgesichtspunkte, so dass nach Treu und Glauben regelmäßig nur der zuerst vorhandene Mieter im Verhältnis zum später hinzukommenden Mieter von dem Vermieter Konkurrenzschutz verlangen kann (OLG Köln, NZM 2005, 866 mwN).
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